„Der Zweck des AV ist die Förderung des Angelsportes, der Schutz und die Pflege der Natur, insbesondere die Erhaltung und Pflege der Gewässer in ihrem natürlichen Zustand und in ihrer Ursprünglichkeit mit ihrem Fischbestand zum Wohle der Allgemeinheit sowie die Förderung der nicht gewerblichen Fischerei.“

Satzung AV Schleussig

Der Zweck soll erreicht werden durch:

  • Hege und Pflege des Fischbestandes in den Vereinsgewässern
  • Förderung und Pflege des Angelns
  • Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse auf das Biotop „Gewässer“, also auf alle im und am Gewässer lebenden Tiere und Pflanzen, einschließlich der Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung und Renaturierung des Landschaftsbildes und des natürlichen Wasserlaufes.
  • Beratung der Mitglieder in allen mit dem Angeln und dem Naturschutz zusammenhängenden Fragen sowie deren Fortbildung durch Vorträge, Lehrgänge usw.
  • Förderung des Castingsportes
  • Förderung des anglerischen und fischereilichen Verbands- und Vereinslebens, insbesondere der Ausbildung der Jugend auf dem anglerischen und fischereilichen Gebiet
  • Beratung und Unterrichtung der Mitglieder in allen Angelegenheiten des Angelns und der Fischerei und der Aufklärung der Öffentlichkeit über die Wichtigkeit des Schutzes von Fischerei und Fischzucht sowie über die Bedeutung des Schutzes und der Erhaltung der Gewässer und über die Ziele und Ergebnisse der Tätigkeit des Anglerverbandes.